1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den auf eigene Rechnung arbeitenden Übersetzern bzw. Dolmetschern vom SIC Übersetzungsbüro (der Auftragnehmer, "AN") und den Auftraggebern (der Auftraggeber, "AG"). Die AGB werden seitens des Auftraggebers durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte.
Geschäftsbedingungen des AG sind für den AN nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Sich hieraus eventuell ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des AG. Der Auftraggeber gibt die Zielsprache des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche bekannt. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrags notwendig sind, hat der AG dem AN unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare, Beispiele, etc.). Der AN haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
Bei komplexer und fachspezifischer Dolmetschertätigkeit ist dem Dolmetscher rechtzeitig das erforderliche Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.
3. Auftraggeber als Agent
Ist der Auftraggeber als Vermittler für Dritte tätig, besteht die Geschäftsverbindung ausschließlich zwischen dem AN und seinem unmittelbaren Auftraggeber. Dieser wird fällige Beträge bezahlen, ohne Berücksichtigung der Leistung anderer Verträge, die möglicherweise zwischen ihm und Dritten bestehen.
4. Lieferfristen
Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt mit Absendung an den Auftraggeber als erfolgt.
5. Zahlungsbedingungen
Die vom AN gestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum inklusive ausgewiesener Mehrwertsteuer zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält sich der AN das Recht vor, bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge vereinbart werden. Die Rechnungsbeträge sind per Banküberweisung zu bezahlen, wobei Transaktionskosten zu Lasten des Auftraggebers gehen. Bezahlungen erfolgen in EURO.
6. Haftung
6.1 Allgemeines
Der AN haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6.2 Quellentext
Der AN haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom AG durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen verursacht wurden bzw. durch (auch teilweise) fehlerhafte oder unleserliche Quellentexte.
Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, insbesondere wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss, oder es zu einer Rufschädigung bzw. einem Imageverlust des Unternehmens führt.
Unterlässt es der Auftraggeber, den AN davon in Kenntnis zu setzen, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder stellt er dem AN vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zur Verfügung und druckt ohne dessen Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des AG.
6.3 Mängelbeseitigung
Der Auftrag wird vom AN nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Erhebt der AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Tagen, keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der AG verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der AG innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und dem AN ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der AG das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.
6.4 Urheberrecht
Wird der AN aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der AG den AN im vollen Umfang von der Haftung frei.
7. Vergütung
Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluß vereinbart.
Dolmetschertätigkeiten werden grundsätzlich nach Stundenlohn bzw. Pauschalen berechnet.
Übersetzungen werden grundsätzlich nach Zeilenpreis abgerechnet. Dieser richtet sich nach der Schwierigkeit des Ausgangs- oder Zieltextes, der Dringlichkeit, dem Gestaltungsaufwand etc. Eine andere Form der Honorierung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen werden neben der Vergütung in Rechnung gestellt.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des AN gegenüber dem AG bleibt die gelieferte Übersetzung Eigentum des AN. Der AG hat vor diesem Zeitpunkt kein Nutzungsrecht an der Übersetzung.
9. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schadhafte Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet der AN nicht. Darüber hinaus haftet der AN nicht für Schäden, die durch Viren verursacht wurden. Der AN überprüft seine EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien etc.) regelmäßig auf Viren. Bei der Lieferung von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der AG für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
10. Datenschutz, Datensicherung und Speicherung
Der AN wird alle Texte vertraulich behandeln und Stillschweigen über alle Tatsachen bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den AG bekannt werden. Eine darüber hinausgehende vertrauliche Behandlung der Auftragsdokumente ist ausdrücklich zu vereinbaren. Der AN gewährleistet nicht die Vertraulichkeit von elektronischen Daten und deren Übermittlung. Eine absichtliche bzw. bewusste Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Ausführung von Übersetzungsleistungen befasst sind, wird allerdings ausgeschlossen.
Bei Dolmetschertätigkeiten sind die Mitarbeiter von SIC zur Verschwiegenheit verpflichtet.
11. Störung, Höhere Gewalt, Schließung und Einschränkungen des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler
Der AN haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige vom AN nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist der AN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn der AN aus wichtigem Grund seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.
Storniert der Auftraggeber einen SIC erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen. Bei der Stornierung von Dolmetscheraufträgen hat der Auftraggeber grundsätzlich 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung bis zu 4-7 Tage vor dem Termin, so sind 60% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei der Stornierung bis 3 Tage vor dem Termin sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, daß kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.
12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem AN und dem AG unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Für alle Streitigkeiten gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Esslingen am Neckar, Deutschland.
13. Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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